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Wie
sieht es mit der Sicherheit von Gas-Anlagen aus?
Der Betrieb
eines Fahrzeuges mit Flüssiggas ist genauso sicher wie der Betrieb
mit Benzin, vorausgesetzt, die Sicherheitsbestimmungen werden
beachtet und die Umrüstung wird fachgerecht ausgeführt.
Der Gas-Tank besteht aus einem etwas 3,5mm starkem Stahl. Bei
einem evtl. Unfall wird der tief im Kofferraum eingebaute Tank
kaum beschädigt. Zusätzlich ist der Tank mit einem so genannten
Rohrbruchventil ausgestattet. Sollte die Gasleitung durch einen
mechanischen Einfluss undicht werden, so schließt dieses
Rohrbruchventil in einem Bruchteil einer Sekunde den Tank und es
kann kein Flüssiggas ausströmen. Dieses Ventil spricht in dem
Augenblick an, sobald kein Gegendruck in der Gasleitung herrscht.
Jeder eingebaute Gas-Tank ist mit einer 6-fachen Sicherheit
geprüft und mit einer Prüfbescheinigung versehen.
Sicherheitsvorschriften mit Camping- oder Hausgasanschlüssen sind
mit einer Flüssiggasanlage im Kfz nicht zu vergleichen.
Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken.
Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am
30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit
Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig.
Die
Kfz-Fachwerkstatt Voss ist anerkannter Fachbetrieb für den
Gas-Systemeinbau und die Gas-Anlagenprüfung (GAP und GSP)
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